Ist ein Kindersitz vorne im Auto zulässig?
Ab wie viel Jahren dürfen Kinder im Auto vorne sitzen? Ist es auch erlaubt, vorne einen Kindersitz anzubringen? Bei diesen Fragen herrscht oftmals noch viel Verwirrung. Erfahren Sie hier, was der Gesetzgeber vorschreibt und wozu Experten raten.
Bereits seit 1993 gilt für die Mitnahme von Kindern in Kraftfahrzeugen eine einfache Regel:
Bis zu einer Körpergröße von 150 cm oder einem Alter von zwölf Jahren muss jedes Kind in einem geeigneten Kindersitz befördert werden.
So will es die Straßenverkehrsordnung. In Österreich ist dies sogar bis zum Alter von 14 Jahren vorgeschrieben. Der Gesetzestext der in Deutschland gültigen Straßenverkehrsordnung lautet wie folgt:
„Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden.“ (StVO, § 21, Absatz 1a)
Sowohl Unfallstatistiken wie auch Crashtests zeigen jedoch immer wieder, dass die hinteren Plätze bei einem Unfall meist besser geschützt sind. Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen ist die Rückbank also immer noch der sicherste Platz im fahrenden Auto. Wenn möglich, sollten Kinder daher hinten sitzen. Doch gerade, wenn mehrere Kinder mitfahren, finden oft nicht alle gleichzeitig auf der Rückbank Platz – insbesondere, da Kindersitze meist viel Platz beanspruchen. Daher lohnt es sich, die gesetzliche Regelung noch einmal genau unter die Lupe zu nehmen.
Ab 12 Jahren und 150 cm Körpergröße: Freie Platzwahl ohne Kindersitz
Laut Gesetz darf ein Kind, sobald es die Größe von 1,50 m erreicht hat, im Auto sitzen, wo es möchte – oder wo die Eltern möchten – und zwar auch ohne Kindersitz oder Sitzerhöhung. Ab dieser Mindestgröße von 150 cm können nämlich die Sicherheitsgurte so am Körper des Kindes entlanggeführt werden, dass der Hals nicht abgeschnürt wird und die Sicherheit während der Fahrt oder auch bei einem plötzlichen Bremsvorgang gewährleistet ist.
Tritt der umgekehrte Fall ein, ist die Lage dagegen nicht ganz so eindeutig. Laut Gesetz darf ein Kind von zwölf Jahren oder älter zwar auf einen Kindersitz verzichten, auch wenn es die Marke von 1,50 m noch nicht geschafft hat. Doch es können aus den eben angeführten Gründen Sicherheitsrisiken entstehen. Experten raten daher dazu, alle Kinder, die kleiner als 1,50 m sind, ungeachtet ihres Alters mit einer Sitzerhöhung fahren zu lassen. So ist für den richtigen Verlauf des Gurtbandes gesorgt und das Kind fährt sicherer. In jedem Fall gilt auch hier die freie Platzwahl.
Freie Platzwahl auch beim Kindersitz
Auch Kinder, für die noch die Kindersitzpflicht gilt – also alle unter zwölf Jahren oder 150 cm Größe – können in einem passenden Kindersitz sowohl vorne als auch auf der Rückbank untergebracht werden. Entscheidend ist weniger die Positionierung im Auto, als die Wahl des passenden Sitzmodells und dessen richtige Befestigung. Dafür stehen zwei Systeme zur Auswahl: Entweder der Sitz wird mit Hilfe der im Auto vorhandenen Sicherheitsgurte fixiert – dann ist ganz besonders auf die korrekte Führung der Gurte zu achten, damit der Sitz sicher und fest steht. Oder, wie es bei neueren Modellen Standard ist, das Isofix-Befestigungssystem schafft eine stabile Verbindung zwischen Kindersitz und einer extra für diesen Zweck vorgesehenen Halterung im Auto. Beim kauf eines Sitzes sollte also darauf geachtet werden, für welche systeme ein Fahrzeug geeignet ist. Günstige Angebote für Kindersitze aller Art lassen sich dann am Einfachsten online über einen kostenlosen Produkt- und Preisvergleich finden und bestellen.
Soweit es möglich ist, einen Kindersitz dort anzubringen, ist der mittlere Sitz auf der Rückbank der sicherste Platz. Der Raum rechts und links bietet im Falle eines Seitenaufpralls zusätzlichen Schutz. Viele Pkw-Modelle haben hier jedoch nur einen Beckengurt, mit dem nicht jeder Kindersitz befestigt werden kann. Sitzerhöher dürfen generell nicht mit Beckengurten kombiniert werden. Somit fällt der mittlere Platz für die kleinen Mitfahrer oft aus.
Kindersitze auf dem Beifahrersitz: Regeln für die Nutzung
Dagegen lassen sich Kindersitze vorne auf dem Beifahrersitz meist problemlos stabil und sicher anbringen. Hier ist insbesondere auf den Airbag zu achten. Sobald auf dem Beifahrersitz nämlich ein Airbag aktiv ist, darf dort unter keinen Umständen ein Kindersitz entgegen der Fahrtrichtung angebracht werden. Es ergeben also sich drei Möglichkeiten:
- Der Airbag lässt sich deaktivieren. In diesem Fall können auch Babyschalen oder Reboarder, also Sitze, die rückwärts ausgerichtet sind, hier platziert werden.
- Lässt sich der Airbag nicht deaktivieren, ist der Platz vorne für jede Art von rückwärts gewandtem Sitz tabu.
- Vorwärts gerichteten Sitze können hingegen in jedem Automobiltyp auch vorne installiert werden. Dabei empfiehlt es sich, den Beifahrersitz soweit wie möglich nach hinten zu schieben, um wiederum das Kind vor der Wucht eines bei einem Unfall plötzlich aufgehenden Airbags zu schützen.
Fazit
Obwohl die hinteren die sichersten Plätze im Auto sind, dürfen Kinder grundsätzlich auch vorne sitzen. Bis zur Vollendung ihres 12. Lebensjahres oder dem Erreichen einer Mindestgröße von 1,50 m müssen sie jedoch mit einem zugelassenen und geeigneten Kindersitz (gilt für Beifahrersitz wie Rücksitzbank) gesichert werden. Einige Kindersitze lassen sich aber nicht an jedem Sitz anbringen, insbesondere bei rückwärts gerichteten Modellen darf zudem kein Airbag aktiv sein, so dass der vordere Platz oft ausscheidet. Um sicherzugehen, sollten vor der Verwendung die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs und die Hinweise vom Hersteller des Kindersitzes konsultiert werden.
Autorin: Irma Hollander
(© Foto: iStockphoto.com / ZhuravlevaMaria)