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Infos zur Promillegrenze: Höchstwerte, Vorschriften und Bußgelder auf einen Blick

Als Promillegrenze wird der maximale Wert der Blutalkoholkonzentration bezeichnet, der laut Gesetzgeber bei Verkehrsteilnehmern toleriert wird. Werden zulässige Grenzwerte überschritten, kann sich dies bezüglich des Versicherungsschutzes, des Strafmaßes bei der Begehung von Ordnungswidrigkeiten und des Haftungsrechts nachteilig auswirken. Welche aktuellen Promille-Grenzwerte gelten und wie hoch die Bußgelder für Alkoholsünder ausfallen, erfahren Sie hier auf Reifen.de.

Promillegrenze beachten
Wer die Promillegrenze missachtet, kann den Führerschein verlieren.
 

Die Promillegrenze beträgt in Deutschland und Österreich (ebenso wie in den meisten anderen europäischen Ländern) 0,5 ‰ (Promille). Dies bedeutet: Befinden sich mehr als 0,5 Milligramm Alkohol je Gramm Blut im Körper eines Autofahrers, begeht dieser eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt natürlich auch für Motorrad- und LKW-Fahrer.

Jedoch können schon bei geringeren  Blutalkoholkonzentrationen  Bußgelder verhängt und Punkte vergeben werden: Wer augenscheinlich nicht mehr fahrtüchtig ist oder einen Unfall verursacht, wird bereits ab 0,3 Promille belangt. Wie hoch die Strafen hier ausfallen, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Je nach Schwere des verschuldeten Unfalls können Führerscheinentzug , Geldbußen und sogar Freiheitsentzug drohen.

Ist ein Fahrer unter 21 oder noch in der Probezeit, beträgt die Promillegrenze 0,0. Wer trotzdem mit Alkohol im Blut erwischt wird (auch bei geringen Mengen), zahlt in Deutschland mindestens 250 Euro Strafe und bekommt einen Punkt im Fahreignungsregister (FAER). Zudem kann sich die Probezeit um zwei Jahre verlängern und ein Aufbauseminar verordnet werden.

 
Für Radfahrer beträgt die Promillegrenze aktuell noch 1,6 Promille. Doch die Bundesregierung fordert eine Senkung. Wie sehen die Bürger das?
 

Strafen für Alkoholsünder auf deutschen Straßen

0,3 Promille

Ab 0,3 Promille, ein Wert, der bereits mit einem Bier erreicht werden kann, spricht man noch von einer „relativen Fahrtüchtigkeit“. Im Allgemeinen gilt dabei, dass bis zu einem Promillewert von 0,5 das Fahren keine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Vorsichtig: Jedoch sollten Sie bei auffälliger Fahrweise wie zum Beispiel Schlangenlinien oder gar bei einem Unfall wissen, dass ab diesem Wert eine Straftat wegen Alkoholeinfluss in Betracht gezogen werden kann. Hier müssen Sie mit einer sehr empfindlichen Geldstrafe als auch mit einer Freiheitsstrafe rechnen

0,5 bis 1,09 Promille

Wenn man mit einem Wert von 0,5 bis 1,09 Promille angehalten wird, dann gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die verschieden stark bestraft wird. Hier kommt es vor allem darauf an, ob Sie Ersttäter oder schon mehrere Male erwischt worden sind.

  • Beim ersten Mal: 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte
  • Beim zweiten Mal: 1.000 Euro Bußgeld, zwei Monate Fahrverbot und zwei Punkt
  • Beim dritten Mal: 1.500 Euro Bußgeld, drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte

Kommt es zu einem Unfall, müssen Sie jedoch mit viel härteren Konsequenzen rechnen. Die Gefahr, einen Unfall mit dieser Blutalkoholkonzentration zu verursachen, ist fast doppelt so hoch wie im nüchternen Zustand.

1,1 Promille

Wenn Sie 1,1 Promille erreicht haben, ist die „absolute Fahruntüchtigkeit“ erreicht. Das Risiko, in diesem Zustand einen Unfall zu verursachen, ist in etwa zehn Mal so hoch wie ohne Alkohol im Blut. Aber auch wenn es nicht zu einem Unfall kommt, erfolgt in jeden Fall eine strafrechtliche Verfolgung. Folgende Strafen drohen Ihnen:

  • ein Bußgeld bis zu 3.000 Euro
  • drei Punkte in Flensburg
  • Führerscheinentzug
  • eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

1,6 Promille

Wenn sich mehr als 1,6 Promille im Blut befinden, wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet. So wird die Wiederholungsgefahr des Fahrers überprüft. Ist die Sperrfrist beendet, wird später nochmals überprüft, ob der Fahrer nun geeignet ist, das Auto wieder zu fahren oder auch nicht.

Doch kann die Behörde auch vor der Überschreitung dieses Wertes eine sogenannte MPU anordnen. Das passiert in folgenden Fällen:

  • bei Wiederholungstätern ab 0,5 Promille
  • bei Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit

Achtung

Für alle genannten Bereiche gilt: Geht mit dem Überschreiten der Promillegrenze eine Fahrunsicherheit („Trunkenheit im Straßenverkehr“), eine  Verkehrsgefährdung  oder das Verursachen eines Unfalls einher, kann sich das Strafmaß auf bis zu sieben Punkte, fünf Jahre Fahrverbot, Freiheitsentzug sowie wesentlich teurere Geldbußen erhöhen.

Fazit

Wer unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führt, handelt stets unverantwortlich, da er nicht nur für sich, sondern auch für alle restlichen Verkehrsteilnehmer eine Verantwortung trägt. Inwieweit die Promillegrenze hierbei eine stichhaltige Kennzahl zur Fahrtüchtigkeit darstellt, ist (im Zuge von Alter, Körpergewicht, Geschlecht etc.) nur sehr schwer zu beurteilen. Länder wie Tschechien oder Ungarn tragen dieser Unsicherheit daher mit einer Null-Toleranz-Grenze Rechnung: Dort beträgt die maximal tolerierte Blutalkoholkonzentration 0,0 Promille.

Autor: Henrik Lode

© Foto: iStockphoto.com / Idless

© Video: YouTube / WochenspiegelVideos

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