Infos zum H-Kennzeichen: Ab wann kann es beantragt werden und wie hoch sind die Kosten?
Seit 1997 können Besitzer von Fahrzeugen, die mindestens 30 Jahre alt sind, durch ein H-Kennzeichen Kfz-Steuern und Versicherungsbeiträge sparen. Doch nicht alle Autos bekommen das begehrte Oldtimer-Kennzeichen, nur weil sie das vorgeschriebene Alter erreicht haben. Denn ein Wagen muss verschiedenen Auflagen entsprechen. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen ihr Oldie erfüllen muss und welche Formalitäten und Kosten mit der Beantragung des H-Kennzeichens verbunden sind.
Das H-Kennzeichen („historisches Kennzeichen“) wird seit 1997 zur Wahrung des „kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ vergeben. Erkennen lassen sich die zertifizierten Oldies am „H“, welches als letzte Stelle dem normalen Kennzeichen hinzugefügt wird.
Welche Voraussetzungen muss ein Auto für das H-Kennzeichen erfüllen?
Um das H-Kennzeichen zu erhalten, muss ein Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein. Damit können sogar Fahrzeuge wie der VW Golf 2 inzwischen den Oldtimer-Status verliehen bekommen. Zusätzlich zum Alter hat ein Fahrzeug laut Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) für die Vergabe eines H-Kennzeichens folgende Kriterien zu erfüllen:
- Das Fahrzeug muss in allen Hauptbaugruppen dem Originalzustand entsprechen.
- Änderungen und Umbauten sind nur dann zulässig, wenn sie zeitgenössisch sind und nachweislich länger als 30 Jahre zurückliegen.
- Es dürfen keine technischen Mängel und größere Gebrauchsspuren vorhanden sein.
In der FZV wird ein Oldtimer hierfür wie folgt definiert:
„Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“ (§ 2 Nr. 22 FZV)
Leider sind die Formulierungen im Gesetzestext überaus vage. Die Entscheidung darüber, ob alle Kriterien erfüllt sind und ein H-Kennzeichen vergeben werden darf, trifft entsprechend § 23 der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung (StVZO) letztlich ein unabhängiger Gutachter:
„[Es ist] ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr einer Technischen Prüfstelle oder Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens erforderlich.“ (§ 23 StVZO)
Anfangs durfte dieses Gutachten nur von der DEKRA oder dem TÜV erstellt werden, seit 2007 darf jeder zertifizierte Prüfingenieur einem Fahrzeug die Tauglichkeit für ein H-Kennzeichen bescheinigen.
Achtung
Ein H-Kennzeichen darf maximal achtstellig sein. Daher darf das alte Kennzeichen nur dann weiterverwendet werden, wenn es aus nicht mehr als sieben Zeichen besteht (da noch ein „H“ hinzugefügt wird).
Kosten, Steuern und Versicherungsbeiträge
Das Gutachten für ein H-Kennzeichen kostet in der Regel zwischen 100 und 150 Euro. Im Normalfall wird im Zuge des Gutachtens gleich noch eine Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt.
Mit dem positiven Oldtimergutachten muss dann bei der Zulassungsstelle das H-Kennzeichen beantragt werden. Hierfür werden noch einmal rund 40 Euro fällig.
Der Steuersatz für Oldtimer beträgt einheitlich 191,73 € pro Jahr (für Motorräder: 46,02 €). Auch die meisten Versicherungsgesellschaften bieten günstige Konditionen für Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen an, allerdings sind hiermit oft Auflagen wie eine maximale Kilometerzahl pro Jahr (häufig: 10.000 Kilometer) verbunden.
Fazit
Ein H-Kennzeichen verschafft einem Fahrzeughalter sowohl einen günstigen Steuersatz als auch einen preiswerten Versicherungsschutz. Jedoch muss sich das Fahrzeug in einem originalen und gepflegten Zustand befinden, zudem sind für das Gutachten und die Zulassung Gebühren zu bezahlen. Von Vorteil ist allerdings, dass ältere Autos dank des Oldtimer-Kennzeichens ohne Katalysator gefahren werden dürfen – und zwar auch in den städtischen Umweltzonen.
Autor: