Alkohol am Steuer: Gesetze und Strafen | Reifen.de

Alkohol am Steuer: Infos zu Strafmaß und Gesetzen

Wer unter Einfluss von Alkohol am Steuer eines Fahrzeugs sitzt, gefährdet nicht nur die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer, es stehen auch der Führerschein und hohe Geldbeträge auf dem Spiel. Lesen Sie hier, wie sich der Alkoholgenuss auf die Fahrtauglichkeit auswirkt und mit welchen Strafen betrunkene Autofahrer rechnen müssen.

Alkohol am Steuer kann den Führerschein kosten
 

Nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes darf man sich nicht mehr hinter das Steuer setzen, sobald sich 0,5 Promille im Blut befinden. Wenn Sie unter diesen Wert liegen, sich aber trotzdem auffällig im Straßenverkehr verhalten, müssen Sie ebenfalls mit Konsequenzen rechnen. Die Grenze liegt hier bei 0,3 Promille. Ein absolutes Fahrverbot gilt jedoch für Fahranfänger! Wenn Sie 1,1 Promille im Blut haben, müssen Sie mit sehr starken Folgen rechnen. Es kann hier sogar zu einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren kommen.

Viele Autofahrer allerdings schätzen die negativen Auswirkungen, welche der Alkoholgenuss auf ihre Straßentauglichkeit hat, viel zu niedrig ein. Im Gegenzug wird die eigene Fahrtüchtigkeit in der Regel bei Weitem überschätzt. Dies ergab ein Trinkversuch, den der ADAC mit alkoholisierten Probanden im Fahrsimulator durchführte.

Das Ergebnis des Tests:

Schon bei 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration resultierten vermehrt Fahrfehler wie das Abkommen von der Straße und das Überfahren roter Ampeln.

So mindert Alkohol am Steuer die Fahrtauglichkeit

Schon ab 0,3 Promille können erste Einschränkungen im Fahrverhalten auftreten. Das Sehfeld verkleinert sich, Abstände und Geschwindigkeiten werden falsch wahrgenommen. Als Resultat ergeben sich typische Fehler wie ein zu geringer Sicherheitsabstand oder riskante Überholmanöver.

Achtung

Wer einen Unfall verursacht oder augenscheinliche Fahrschwächen aufweist, kann schon ab 0,3 Promille gesetzlich belangt werden.

Von  0,5 bis 1,09 Promille  wird Alkohol am Steuer als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Wird diese Grenze erreicht, verstärken sich die Sehbeeinträchtigungen. Hierzu zählt beispielsweise die sogenannte „Rotlichtschwäche“ (verschlechterte Wahrnehmung von Rückleuchten und roten Ampeln). Hinzu kommen Gleichgewichtsstörungen und verlangsamte Reaktionszeiten. Typische Folgen: Fahrfehler in Kurven und verlangsamte Reaktionen auf unerwartete Situationen. Solch ein Alkoholverstoß wird verschieden stark bestraft. Es kommt hier vor allem darauf an, ob Sie schon einmal betrunken am Steuer erwischt wurden. Wenn man Anzeichen von Fahrunsicherheit aufweist, gibt es eine Freiheits- oder Geldstrafe und 3 Punkte im Fahreignungsregister. 

Führt Alkohol am Steuer zu Werten von  über 1,1 Promille , ergeben sich erste Sprach- und Koordinationsstörungen. Neben einem verstärkten Tunnelblick erhöhen sich auch Aggressivität und Risikobereitschaft. Die Augen können sich nur noch sehr langsam unterschiedlichen Lichtverhältnissen anpassen. Als typische Fehler solcher Alkoholsünder gelten Missachtung der Vorfahrt, Streifen von Objekten am Straßenrand oder versehentliches Wechseln auf die Gegenfahrbahn. Mit diesem Promillewert ist man absolut fahruntüchtig. Man spricht bei solch einer Alkoholfahrt von einer Straftat. Auch hier gibt es 3 Punkte in Flensburg und eine Freiheits- oder Geldstrafe.

Mit diesen Strafen müssen Alkoholsünder rechnen

Blutalkoholkonzentration Bußgeld Fahrverbot Punkte im Flensburger FAER
In Probe­zeit 0-‰-Grenze 250 Euro Kein Fahrverbot 1
Blut­alkohol­konzen­tration ab 0,5 ‰ 500 Euro 1 Monat 2
bereits ein Eintrag wegen Alko­holver­stoßes 1000 Euro 3 Monate 2
bereits zwei Einträge wegen Alkoholverstoßes 1500 Euro 3 Monate 2
Blut­alkohol­konzen­tration ab 1,1 ‰ Geld- oder Freiheitsstrafe variiert 3

Niedrigere Blut­alkohol­konzen­tration als 1,1 ‰, jedoch leichte Aus­faller­scheinungen erkennbar

Geld- oder Freiheitsstrafe variiert 3

Liegt der Tatbestand "Trunkenheit am Steuer" vor, kann neben hohen Bußgeldern auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Je nach den individuellen Tatumständen (vor allem den Folgen, wie beispielsweise geschädigten Personen) und der richterlichen bzw. gutachterlichen Einschätzung der Tat muss der alkoholisierte Fahrer auch mit einer Freiheitsstrafe und der Verordnung einer 12-monatigen Alkoholabstinenz rechnen.

Fazit

Alkohol am Steuer ist überaus gefährlich. Zudem können für Trunkenheit am Steuer hohe Geldbußen und (bei Gefährdungen des Straßenverkehrs) auch Gefängnisstrafen verhängt werden. Wann jedoch die Promillegrenze von 0,5 erreicht wird, kann nie genau vorhergesagt werden. Daher gilt: Wer Alkohol trinkt – und sei es auch nur in geringen Mengen – sollte sich nicht mehr ans Steuer eines Fahrzeugs setzen.

Autor: Henrik Lode

© Foto: iStockphoto.com / kzenon

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