Gesetze und Verordnungen rund um Reifen

Nicht jeder Reifen darf auf Ihrem Auto gefahren werden, daher sollten die von Ihnen gewählten Reifen eine Zulassung für Ihr Fahrzeug haben. Es gibt beim Thema Reifen neben der notwendigen Reifenfreigabe noch einige andere Gesetze und Verordnungen, die zu beachten sind.

Hier finden Sie die Reifengesetze und -verordnungen:

Reifenfreigabe

Wenn es darum geht, herauszufinden, welche Reifen an einem Auto oder Motorrad erlaubt sind, ist es meist hilfreich, einen Blick in die Fahrzeugpapiere zu werfen. Oft ist es so, dass auch andere Größen erlaubt sind, aber die Änderungen müssen eingetragen werden, sonst verliert man die Zulassung und den Versicherungsschutz. Viele Reifenhersteller bieten auf ihren Internetseiten die Möglichkeit, eine solche Reifenfreigabe unter Angabe der folgenden Informationen zu beantragen:

EU Reifenlabel

Das EU-Reifenlabel oder die europäische Reifenkennzeichnungsverordnung ist seit dem 1. November 2012 für Reifenhersteller verpflichtend. Mit dem EU-Reifenlabel sollen bestimmte Kriterien bei der Bewertung eines Reifens berücksichtigt werden, und zwar auf drei verschiedenen Gebieten. Zum einen sind dies der Rollwiderstand, die Nasshaftung und das Abrollgeräusch, das der Reifen auf der Straße verursacht.

Diese Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung (EU) 2020/740 ersetzt, an die neue Anforderungen gestellt werden. Mit dieser Verordnung will die EU vor allem die Umwelt schützen. Daher müssen Kunden beim Kauf von Produkten, die in dieser Hinsicht gut abschneiden, auf das EU-Reifenlabel achten.

Rollwiderstand EU Reifenlabel

Der Rollwiderstand Der Rollwiderstand eines Reifens hat einen direkten Einfluss auf den Spritverbrauch des Fahrzeugs. Das EU-Reifenlabel verwendet zur Bewertung des Rollwiderstands eine Klassifizierung, wobei A für den geringsten und E für den höchsten Rollwiderstand steht. Achtet man beim Reifenkauf auf diesen Punkt, ordnet das EU-Reifenlabel diesen in Klassen ein. Die Skala hat nur 5 Klassen (A bis E), wobei A die Effizienteste ist.

Nasshaftung

Auch die Nasshaftung Die Nasshaftung wird ebenfalls in 5 Klassen von A bis E auf dem EU-Reifenlabel angegeben. Die Einstufung der Nasshaftung bezieht sich auf den Bremsweg im Vergleich zu einem Referenzreifen. Reifen der Klasse A haben einen wesentlich kürzeren Bremsweg als Reifen der Klasse E, was in einem Ernstfall Leben retten kann.

Geräuschentwicklung

Der dritte Punkt bezieht sich auf das Abrollgeräusch eines Reifens (von A, B, C), d. h. die Lautstärke, die der Reifen beim Fahren erreicht. Das EU-Reifenlabel zeigt den absoluten Wert des Rollgeräuschs in Dezibel an. Neben den Informationen, die das EU-Reifenlabel bietet, sollten beim Kauf eines Reifens auch andere Faktoren berücksichtigt werden, wie z. B. die Lebensdauer und Qualität des Reifens. Nach der neuen Verordnung, die ab 2021 aktualisiert wird, gibt es auch die Möglichkeit, (neben dem Geräuschsymbol) ein Symbol für die Haftung bei Glatteis und/oder starkem Schneefall in die Standardkennzeichnung aufzunehmen.

Reifen, die für schwere Schneeverhältnisse ausgelegt sind, tragen das Symbol "3 Peaks and Snow" oder "Alpine" auf der Reifenflanke. Nordische Winterreifen für den Einsatz auf vereisten Flächen tragen ein neues Symbol, das einen Eisstalagmiten darstellt.

Für jede Reifentypbezeichnung gibt es einen QR-Code mit einem Link zur EU-Produktdatenbank (EPREL).

Letztendlich muss jeder Kunde selbst entscheiden wie wichtig ihm das EU-Reifenlabel ist.

Ersatzrad Pflicht

Viele Autofahrer stellen sich die Frage, ob ein Ersatzrad Pflicht Viele Autofahrer stellen sich die Frage, ob ein Ersatzrad Pflicht ist. Die Frage beantwortet sich eigentlich von selbst, denn viele Autohersteller statten ihre Neufahrzeuge mittlerweile nur noch mit Reparatursets und nicht mehr mit einem Ersatzrad aus. Dabei würden sie es durchaus tun, wenn es ein Muss wäre. Und in der Tat schreibt kein Gesetz das Mitführen eines Ersatzrades oder Reifenreparatursets vor. Allerdings sollte es durchaus im Interesse eines jeden Autofahrers sein, eine Lösung für eine Reifenpanne parat zu haben. Übrigens: Anders als bei einem Ersatzrad muss man nach dem Einsatz eines Reparatursets umgehend die nächste Werkstatt ansteuern.

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