Dank Blitzer-App Radarfallen austricksen | Reifen.de

Blitzer-App fürs Smartphone: So lassen sich Radarfallen austricksen

Wer eine Blitzer-App auf seinem Smartphone installiert, kann sich während der Fahrt vor Radarfallen warnen lassen. Allerdings ist die Nutzung von Radarwarnsystemen laut Straßenverkehrsordnung untersagt. Doch wie genau lauten die gesetzlichen Bestimmungen? Kann der Gebrauch einer solchen App wirklich ein Bußgeld nach sich ziehen?

Nutzung einer Blitzer-App
Kostenlose Blitzer-Apps lassen sich heutzutage auf jedem Smartphone installieren.

Über 4.000 stationäre Blitzer-Kästen an Landstraßen, Ortseingängen und Gefahrenschwerpunkten erinnern Autofahrer deutschlandweit daran, gelegentlich einen Kontrollblick auf ihren Tacho zu werfen. Hinzu kommen zahlreiche mobile Radarfallen und Laser-Kontrollen der Polizei. Um den recht kostspieligen Strafen für zu schnelles Fahren zu entgehen, bieten zahlreiche Softwarehersteller Blitzer-Apps an, die sich auf dem Smartphone installieren lassen und einen Autofahrer rechtzeitig vor Blitzern warnen sollen.

Schon über 100 solcher Dienstprogramme stehen aktuell zum Download bereit. Ihre Nutzung jedoch ist aus verkehrsrechtlicher Sicht in Deutschland verboten. Anders in Österreich: Ähnlich den Verkehrsmeldungen im Radio beziehen solche Apps ihre Daten meist aus Informationen der Nutzer und sind somit erlaubt. Verboten sind hier nämlich nur Geräte, die Radarfallen über Funkwellen ausfindig machen.

Einsatz einer Blitzer-App kostet 75 Euro

75 Euro und ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister: Diese Strafen können in Deutschland auf Autofahrer zukommen, die eine Blitzer-App nutzen. Denn gemäß Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung ist der Einsatz von Radarwarngeräten verboten:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“

Neben dem Verordnen eines Bußgeldes ist es der Polizei auch erlaubt, Radarwarngeräte zu beschlagnahmen und zu zerstören. Doch was würde dies für eine Blitzer-App bedeuten? Zerstörung des Smartphones? Deinstallieren der App? Ebenso ist es fragwürdig, wie die Polizei den Einsatz eines solchen Programmes überhaupt nachprüfen beziehungsweise beweisen kann. Zudem ist im Gesetzestext nur vom Fahrzeugführer die Rede. Nutzt das Smartphone also der Beifahrer, besteht bei einer Verkehrskontrolle keine rechtliche Handhabe. Letztlich bilden die Warn-Apps damit aktuell eine gesetzliche Grauzone.

 

Der Einsatz von Blitzer-Apps ist illegal. Die Möglichkeiten der Polizei, Nutzern die Verwendung einer solchen App zu beweisen, sind jedoch stark begrenzt.
 

Durch Warnsysteme Unfälle verhindern

Wofür es Geschwindigkeitsbegrenzungen und Radarfallen gibt, dürfte wohl jedem Verkehrsteilnehmer klar sein. Obwohl die Zahlen rückläufig sind, sterben noch immer jedes Jahr Tausende von Menschen auf deutschen Straßen (2017: rund 3.180 Verkehrstote). Überhöhte Geschwindigkeit hat hieran einen großen Anteil.

Trotzdem ist derzeit eine Lockerung des gesetzlichen Warngeräte-Verbotes im Gespräch. So sollen die Systeme zukünftig nur dann zulässig sein, wenn sie als stationäre Blitzer-Kästen an Unfallschwerpunkten stehen. Damit würde die Gesetzesregelung auch dem aktuellen Kurs verschiedener Landespolizeibehörden entsprechen: Denn um Autofahrer an bekannten Unfallstellen zum Langsamfahren zu bewegen, warnt die Polizei online auch selbst regelmäßig vor den eigenen Blitzern.

Fazit

Laut StVO (§ 23, Abs. 1b) sind Blitzer-Apps verboten. Ihre Nutzung wird mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Der Gesetzestext allerdings spricht nur vom Fahrzeugführer. Nutzt also der Beifahrer einen Radarwarner, greift das Gesetz bislang nicht.

Autor: Henrik Lode

© Foto: iStockphoto.com / victorpr

© Video: Youtube / ARD

Abonnieren Sie unsere Mailing-Liste

Als Antwort auf: {{replyComment.author}}
Alle Felder sind obligatorisch
Kommentar wurde erfolgreich übermittelt

Nach oben