Veröffentlicht: 15. Juli 2016, 17:18
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Angaben in den Fahrzeugpapieren Der Fahrzeugschein – korrekterweise seit Oktober 2005 als Zulassungsbescheinigung Teil I bezeichnet – enthält eine Angabe zu den für genau diesen Wagen zulässigen Reifen. Im Detail handelt es sich dabei um die Reifendimension, abzulesen in den Feldern 15.1, 15.2. und 15.3. – die Angaben stehen jeweils für eine Achse. Änderungen auch in Bezug auf Reifen werden in Feld 22 notiert. In älteren Fahrzeugscheinen sind mehrere Größen zur Auswahl angegeben. Solche Papiere dürfen weiterhin verwendet werden. Die Angabe einer einzigen Reifendimension in den neuen Zulassungsbescheinigungen bedeutet jedoch nicht, dass nur diese eine Reifendimension auch tatsächlich zulässig ist.