Die Zukunftsvision vom fahrerlosen Fahren rückt immer näher. Google lässt bereits seit vier Jahren sein Roboterauto fahren, in Schweden schickt jetzt Autobauer Volvo eine ganze Flotte von fahrerlosen Fahrzeugen auf die Straße. Was jedoch noch fehlt: die entsprechende Gesetzesgrundlage.
Das Wort Automobil steht für „selbstfahrend“. Diesem Namen werden Autos in naher Zukunft in noch weit größerem Ausmaß gerecht, als bisher. Denn die Technologie zum autonomen Fahren, bei dem kein Steuern, Bremsen oder Schalten seitens des Fahrzeugslenkers mehr notwendig ist, könnte schon in wenigen Jahren serienreif sein.
Internetriese Google bringt Entwicklung ins Rollen
Experten schätzen, dass die ersten fahrerlosen Autos bereits 2020 vom Band rollen werden. Noch vor wenigen Jahren hatte die Automobilbranche für die futuristischen Visionen des Internetkonzerns Google nur ein müdes Lächeln übrig. Das ändert sich jedoch schlagartig, als 2010 die ersten sieben Testfahrzeuge in den Straßenverkehr starten. Mehr als 1,12 Millionen Kilometer (700.000 Meilen) haben die Google-Autos seitdem zurückgelegt. Nun soll aus den Testautos ein serienreifes Modell entstehen. Doch auch die Autobauer haben in der Zwischenzeit kräftig aufgeholt. Als Google in der vergangenen Woche Probefahrten für ausgewählte amerikanische Fachjournalisten veranstaltet, fällt also niemand mehr aus allen Wolken.
Mercedes kehrt zur ersten Autostrecke der Geschichte zurück – ohne Fahrer
So forscht man auch hierzulande eifrig am autonom fahrenden Auto. In einer besonders spektakulären Aktion ließen die Stuttgarter vom Daimler-Konzern Automobilgeschichte und Zukunftsvision eins werden: Eine Mercedes S-Klasse fährt Ende August 2013 im Vorfeld der IAA die geschichtsträchtige Bertha-Benz-Strecke von Mannheim nach Pforzheim vollständig autonom.
Volvos fahrerlose Flotte
Unter dem Namen Drive Me ist in Schweden erst kürzlich ein größer angelegtes Projekt gestartet. Autobauer Volvo schickt eine Flotte von hundert fahrerlosen Autos in den Verkehr. Auf dem Fahrersitz: Pendler, die rund fünfzig Kilometer inner- wie außerstädtisch sowie auf der Autobahn unterwegs sind. Dabei können sich die Testfahrer jedoch weitestgehend zurücklehnen. Denn die Fahrzeuge halten allein die Spur, reagieren auf ihre Umgebung und passen ihre Geschwindigkeit an.
Erste Schritte zur Anpassung der Gesetzeslage
Experten sehen in dem autonomen Fahrsystemen eine große Chance zu umweltfreundlicherem und sicherem Fahren. Denn: Ein Computer betrinkt sich nicht und schläft nicht ein, das senkt das Unfallrisiko. Dadurch können wiederum leichtere und kraftstoffsparende Fahrzeuge gebaut werden. Auch das Carsharing insbesondere umweltschonender Elektrofahrzeuge wird durch Autos, die selbstständig zum Kunden und zurück zur Ladestation fahren, erheblich erleichtert. Einziges Problem: Die technologische Entwicklung ist dem juristischen Rahmen weit voraus. Denn bisher sah die weltweit geltende Wiener Konvention von 1968 vor, dass jedes Fahrzeug, vom Eselskarren bis zum Supersportwagen, ständig unter der Kontrolle eines menschlichen Fahrers zu sein hat. Vergangene Woche hat nun ein internationales Expertengremium die Konvention erweitert. Der neue Zusatz lässt Systeme zum automatisierten Fahren zu, sofern der Fahrer sie jederzeit anhalten kann. Doch auch was Versicherung und Haftung im Falle eines Unfalls angeht, wirft das fahrerlose Fahren Fragen auf: Trägt der Fahrer oder der Softwareentwickler die Schuld? Bis das autonome Fahren nicht nur technisch erforscht und praktisch erprobt, sondern auch legal geworden ist, müssen also noch einige Hindernisse überwunden werden. Ein erster Schritt zur gesetzlichen Grundlage der Zukunftsautos ist jedoch nun getan.